Nutzungsbedingungen E-CARSHARING

Stand 01.02.2024

1 Allgemeines

Der Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. ist ausschließlich am Gemeinwohl orientiert. Die Nutzung der Fahrzeuge ist den Mitgliedern des Vereins und deren namentlich benannten Mitnutzern vorbehalten. Alle Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit den Fahrzeugen verpflichtet.

Jeder Nutzer hat sich über die neueste Fassung der Nutzungsbedingungen selbsttätig zu informieren. Die neueste Fassung der Nutzungsbedingungen ist stets auf der Webseite www.LisaErneuerbareEnergien.de verfügbar.

2 Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins LISA Erneuerbare Energien e.V., die die Nutzungsvoraussetzungen (siehe Ziffer 1) erfüllen.

Bei Haushaltsmitgliedschaften sind bis zu vier vom Hauptmitglied schriftlich benannte Personen nutzungsberechtigt.

Ist ein Unternehmen oder Organisation Mitglied, dann sind alle Personen nutzungsberechtigt, die von einem verantwortlichen Vertreter des Mitglieds hierzu ermächtigt wurden und, die vom Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. registriert wurden. Hierbei ist das Mitglied verpflichtet, die Identität dieser Person und den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu überprüfen und dieses durch Fotokopien oder Fotos des Personalausweises und des Führerscheins (jeweils Vor- und Rückseite) gegenüber dem Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. zu dokumentieren. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeuges und die Entrichtung des Nutzungsentgeltes bleibt beim Mitglied.

3 Nutzungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung eines Fahrzeugs ist:

a) dass der/die Nutzungsberechtigte bzw. das Mitgliedsunternehmen oder die Mitgliedsorganisation im Buchungsportal des LISA Erneuerbare Energien e.V. registriert ist,

b) der Nutzer eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt,

c) eine gültige Fahrerlaubnis und der Personalausweis in Kopie vorliegen,

d) das Mitglied seinen Jahresmitgliedsbeitrag beglichen hat,

e) der/die Nutzungsberechtigte die Nutzungsordnung inkl. der Entgeltordnung in ihrer jeweiligen Fassung mit der Buchung anerkennt,

f) das genutzte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht ist,

g) die voraussichtliche Fahrstrecke (zu fahrende Kilometer) bei der Buchung angegeben wurde.

4 Informationspflicht

Der/die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den LISA Erneuerbare Energien e.V. stets über Änderungen seines Namens, der Adresse oder der Kommunikationsverbindungs- und Bankverbindungsdaten unverzüglich zu informieren. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Mitglieds- oder Nutzerdaten entstehen, haftet das Mitglied. Die/der Nutzende ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot dem Verein unverzüglich bekannt zu geben.

5 Fahrzeugzugang, Fahrzeugnutzung

a) Gebuchte Fahrzeuge können mit einer Smartphone-App geöffnet und verschlossen werden. Die Identität des Smartphones inkl. App ist im LISA Erneuerbare Energien-Buchungsportal hinterlegt und nicht übertragbar. Der Verlust des Smartphones inkl. App ist dem Verein unverzüglich zu melden.

b) Schäden, die dem LISA Erneuerbare Energien e.V. aus einer Zuwiderhandlung entstehen, sind in voller Höhe vom betreffenden Mitglied zu tragen. Gegebenenfalls sind auch die Kosten für den Austausch von Schlössern, Schlüsseln oder Zugangskarten zu tragen.

c) Vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges muss das Ladekabel vom Fahrzeug getrennt werden. Das fahrzeugeigene Ladekabel ist im Fahrzeug mitzuführen.

d) Beim Laden an öffentlichen Ladesäulen muss die jeweils gültige maximale Parkzeit eingehalten werden. Wird die maximale Parkzeit überschritten, muss das ggfs. fällige „Blockierentgelt“ vom Nutzer getragen werden.

e) Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss das Ladekabel stets wieder mit dem Fahrzeug verbunden werden und überprüft werden, dass der Ladevorgang begonnen hat.

f) Bei Verlassen des Fahrzeugs ist dieses immer zu verschließen.

g) Das Fahrzeug darf nur auf befestigen Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs genutzt werden.

  • Das Fahrzeug ist sauber zu halten; der Innenraum ist bei Bedarf auszusaugen, bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch außen zu reinigen.

i) In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

j) Die Nutzer verpflichten sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen Fahrweise.

k) Wird gegen den Fahrer des Fahrzeugs ein Bußgeld verhängt, so wird der Bußgeldbescheid an den Nutzer gemäß Buchungsportal weitergeleitet. In keinem Fall ist der Verein für Fehlverhalten der Nutzer haftbar. Für die Bearbeitung wird ein gesondertes Entgelt gemäß Beitrags- und Entgeltordnung dem Mitglied in Rechnung gestellt.

6 Buchung, Stornierung, Freigabe, Überziehung

Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt ausschließlich über das LISA Erneuerbare Energien Buchungsportal per Internet-Browser oder Smartphone-App. Mit der Buchung erwirbt der Nutzungsberechtigte das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs während der gebuchten Zeit und verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungsentgelte (siehe Entgeltordnung).

Jede Buchung kann bis 24 Stunden vor Beginn storniert oder verkürzt werden. Bei späterer Verkürzung und Storno fallen die regulären Entgelte gemäß der Entgeltordnung an. Sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist, kann die Buchung (auch kurzfristig) verlängert werden.

Bei Mietzeitüberschreitung, beim Fahren mit einem anderen Auto als dem gebuchten Auto, beim Fahren ganz ohne Buchung wird eine zusätzliche Gebühr nach der gültigen Entgeltordnung erhoben.

Steht einem anderen Nutzer, der das Fahrzeug für diesen Zeitraum gebucht hatte, dadurch das Auto nicht zur Verfügung, kann dieser ggf. zusätzlich entstandene Kosten für alternative Verkehrsmittel (z.B. ÖPNV, Taxi) geltend machen. Das gilt bis zu einem Höchstbetrag, der in der Entgeltordnung festgelegt ist.

7 Abrechnung und Zahlungsfristen

Den Preis für Nutzungen und andere Beiträge und Entgelte regelt die jeweils gültige Entgeltordnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird über die erteilte Einzugsermächtigung von dem Konto des Vereinsmitglieds abgebucht. Bei Unternehmen oder Organisationen kann auf Antrag und nach Zustimmung durch den Vorstand die Zahlung auch gegen Rechnung erfolgen.

8 Versicherung

Für alle Fahrzeuge des LISA Erneuerbare Energien e.V. besteht eine Haftpflicht und eine Fahrzeugvollversicherung.

Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Schäden trägt der Nutzer einen Eigenanteil gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Versicherung. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeugs entstanden sind. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, sowie wenn der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist.

9 Schäden

Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf Schäden zu überprüfen. Festgestellte neue Schäden sind zur eigenen Entlastung vor Fahrantritt über die Smartphone-App zu melden. Während der Nutzung entstandene Schäden sind ebenfalls direkt per Smartphone-App zu melden.

Bei selbstverschuldeten Schäden trägt der Nutzer einen Eigenanteil gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung. Der Nutzer trägt ebenfalls einen Eigenanteil bei Kleinschäden (Lackschäden, Kratzer, kleine Beulen).

Unfälle mit Personenschaden, mit erheblichem Sachschaden und Beteiligung anderer

Fahrzeuge sind immer der Polizei zu melden. Alle Unfälle (auch leichtere) sind über die Smartphone-App zu melden.

Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder ähnliches aus, muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich den Verein informieren.

Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle dem Verein und den übrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt.

Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Schäden während der Nutzungszeit, deren Verursacher nicht ermittelt oder herangezogen werden kann, gehen (wie es ja auch bei der Nutzung eines eigenen PKW wäre) zu Lasten des jeweiligen Nutzers, unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt.

10 Haftungsausschluss

Die Fahrzeuge werden vom LISA Erneuerbare Energien e.V. regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Bremsen usw.) überprüft. Jeder Nutzer ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich vor Fahrtantritt von der Fahrtauglichkeit zu überzeugen.

Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Auto vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgemäßen sicheren Verankerung.

Der LISA Erneuerbare Energien e.V. haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht dafür, dass ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereitsteht und einsatzbereit ist oder die bereitstehenden Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind.

11 Datenschutzbestimmungen

11.1. Der Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. hat keinen Datenschutzbeauftragten. Zuständig für Datenschutz im Verein ist der Kassenwart.

11.2. Für die Administration, Kommunikation, Buchführung und Zahlungsabwicklung werden Namen, Adressen, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail und Bankkonten und die Nutzungsdaten auf privaten Computern von ehrenamtlichen Mitarbeitern von LISA Erneuerbare Energien e.V. gespeichert. Kopien von Führerscheinen werden in Papierform oder digital aufbewahrt. Alle Daten können auch in der Cloud, sowohl innerhalb als außerhalb der EU, gespeichert werden.

11.3. Die Datenverarbeitung der Reservierung, Nutzung, Abrechnung und Buchführung wird einem Dienstleister überlassen (Reboot Mobility GmbH). Die Datenschutzerklärung dieses Dienstleisters ist Teil dieser Nutzungsordnung.

11.4. Die Daten unter 11.2 werden ausschließlich für direkte Zwecke des LISA Erneuerbare Energien e.V. so wie für die Kommunikation unter den Mitgliedern des Nutzerkreises, für die Rechnungsstellung, finanzielle Berichterstattung, Zahlungsabwicklung und statistische Analysen genutzt. Die Daten werden außer an Dienstleister und Hausbank ohne Anonymisierung nicht an Dritte weitergegeben.

11.5. Die Daten unter 11.2 werden innerhalb von 3 Jahren (Berichtsperiode an das Finanzamt) nach Beendigung der Mitgliedschaft im Nutzerkreis gelöscht, insofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen diesem nicht entgegen stehen.

12 Anerkennung

Mit jeder Buchung erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen, incl. der Datenschutz-bestimmungen, und die Entgeltordnung des LISA Erneuerbare Energien e.V. in der jeweils gültigen Fassung an.

13 Nutzungsverweigerung

Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung oder Rückstand der Bezahlung von Entgelten und Beiträgen seitens des Nutzungsberechtigten oder nach einem Unfall hat der LISA Erneuerbare Energien e.V. das Recht die weitere Fahrzeugnutzung zu verweigern.

14 Sonstige Regelungen

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Vorstand des LISA Erneuerbare Energien e.V. wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung treffen.