Entgeltordnung

V2.0 – Stand 24.04.2025

Nutzungsentgelte1  2
Stundentarif 6,00 € pro Nutzungsstunde
Job-Tarif2,50 € pro Nutzungsstunde + 0,25 € pro gefahrene Kilometer
Tagestarif
(max. 24 Stunden ab Beginn der Buchung)
50,00 € pro 24 Stunden

Die Nutzer können zwischen dem Stundentarif und dem Job-Tarif wählen. Dazu teilt das Mitglied dem Verein LISA e.V. per Email den gewählten Tarif mit. Die Tarifwahl gilt für mindestens sechs Monate und kann danach geändert werden.

Die Tarife „Stundentarif“, „Job-Tarif“ und „Tagestarif“ enthalten die Stromkosten bei Nutzung der LISA-Wallbox oder der fahrzeugspezifischen Ladekarte beim Laden an öffentlichen Ladestationen.

Beim „Stundentarif“ und „Tagestarif“ gelten 200 Freikilometer pro Buchung. Ab dem 201. km fällt ein Kilometer-Entgelt in Höhe von 0,30 € pro km an.

Wochenendtarif100,00 € pro 48h 
(im Zeitraum von: 
Freitags 18:00 Uhr – Sonntags 24:00 Uhr)

Beim „Wochenendtarif“ handelt es sich um einen Zeitraum von 48h der innerhalb von freitags 18:00 Uhr bis sonntags 24:00 Uhr liegen muss. 

Im „Wochenendtarif“ sind die Stromkosten für das Aufladen des Fahrzeugs an öffentlichen Ladestationen durch den Nutzer zu tragen. Es kann die fahrzeugspezifische Ladekarte für Ladevorgänge verwendet werden. Der Betrag für den Ladevorgang wird dem Nutzer nachträglich in Rechnung gestellt. Das Laden an der LISA-Wallbox ist im Preis des „Wochenendtarifs“ inklusive. Es gibt keine Kilometer-Beschränkung. Ein Kilometer-Entgelt fällt nicht an.

Der Tagestarif und der Wochenendtarif stehen unter den angegebenen Bedingungen beiden Nutzergruppen (nach Stundentarif bzw. Job-Tarif) zur Verfügung.

Weitere Informationen über Versicherung / Selbstbeteiligung und Einzelentgelte finden Sie hier.

Die Nutzung der Fahrzeuge ist den nutzungsberechtigten Mitgliedern des LISA Erneuerbare Energien e.V. und deren namentlich benannten Mitnutzern vorbehalten. Alle Nutzer erkennen mit der Nutzung des Fahrzeugs die Entgeltordnung an und verpflichten sich dazu, die jeweils zu entrichtenden Entgelte fristgerecht zu zahlen.

Jeder Nutzer hat sich über die neueste Fassung der Entgeltordnung selbsttätig zu informieren. Die neueste Fassung der Entgeltordnung ist stets auf der Webseite www.LisaErneuerbareEnergien.de verfügbar.

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1   Entgelte werden monatlich per Lastschrift eingezogen.
2   Gilt für vom Mitglied/Nutzer selbst durchgeführte Buchungen im Buchungsportal über einen Webbrowser oder der Smartphone-App.