Einzelentgelte1,4 | |
Verspätete Fahrzeugrückgabe: ab 15 Min. Verspätung mehr als 30 Min. Verspätung | 6,00€ 30,00€ |
Höchstbetrag Entschädigung an Nachnutzer bei verspäteter Rückgabe | 50,00€ |
Ladekabel bei Rückgabe nicht wieder angeschlossen, Ladung nicht gestartet | 30,00€ |
Nichtmelden von Schäden5 | 100,00€ |
Überlassung eines Fahrzeugs an nicht Fahrberechtigte | 250,00€ |
Verlust des Autoschlüssels | 200,00€ |
Bearbeitung von Anzeigen oder Bußgeldbescheiden | 20,00€ |
Bearbeitung von Lastschriftrückgängen zzgl. anfallender Bankgebühren | 10,00€ |
Blockierentgelt für „Parken“ an öffentlichen Ladesäulen6 Bearbeitungsentgelt pro Fall zuzüglich aller entstandenen Kosten an diesen Ladesäulen | 10,00€ |
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1 Entgelte werden monatlich per Lastschrift eingezogen.
4 Diese Entgelte gelten zzgl. eventueller Schadensersatzansprüche z.B. bei Missbrauch
5 Vorhandene oder selbst verursachte Schäden sind unverzüglich nach Schadensereignis oder Ende der Fahrt per Smartphone-App oder E-Mail zu melden.
6 Die Betreiber öffentlicher Ladesäulen erheben ein Entgelt, wenn länger an der Ladesäule geparkt wird als zum Laden des Fahrzeuges nötig ist. Nach Beenden des Ladevorganges, spätestens jedoch nach der jeweils max. vorgegebenen Zeit, muss das Fahrzeug umgeparkt werden.