{"id":341,"date":"2024-01-28T14:56:47","date_gmt":"2024-01-28T13:56:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lisaerneuerbareenergien.de\/?page_id=341"},"modified":"2026-02-02T09:37:22","modified_gmt":"2026-02-02T08:37:22","slug":"nutzungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lisaerneuerbareenergien.de\/?page_id=341","title":{"rendered":"Nutzungsbedingungen E-CARSHARING"},"content":{"rendered":"\n<h6 class=\"wp-block-heading\">Stand 01.02.2026<\/h6>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1 Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. ist ausschlie\u00dflich am Gemeinwohl orientiert. Die Nutzung der Fahrzeuge ist den Mitgliedern des Vereins und deren namentlich benannten Mitnutzern vorbehalten. Alle Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit den Fahrzeugen verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jeder Nutzer hat sich \u00fcber die neueste Fassung der Nutzungsbedingungen selbstt\u00e4tig zu informieren. Die neueste Fassung der Nutzungsbedingungen ist stets auf der Webseite www.LisaErneuerbareEnergien.de verf\u00fcgbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2 Nutzungsberechtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins LISA Erneuerbare Energien e.V., die die Nutzungsvoraussetzungen (siehe Ziffer 1) erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Personengemeinschaften (Haushalte, Familien) sind, zus\u00e4tzlich zum Hauptmitglied, bis zu vier vom Hauptmitglied schriftlich benannte Personen nutzungsberechtigt (Mitnutzer).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist ein Unternehmen oder eine Organisation Mitglied, dann sind alle Personen nutzungsberechtigt, die Teil dieses Unternehmens bzw. dieser Organisation sind und von einem verantwortlichen Vertreter des Mitglieds hierzu erm\u00e4chtigt wurden und die vom Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. registriert wurden. Hierbei ist der verantwortliche Vertreter des Mitglieds verpflichtet, die Identit\u00e4t dieser Personen und deren Besitz einer g\u00fcltigen Fahrerlaubnis zu \u00fcberpr\u00fcfen und dieses durch Fotokopien oder Fotos des Personalausweises und des F\u00fchrerscheins (jeweils Vor- und R\u00fcckseite) der jeweiligen Person gegen\u00fcber dem Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. zu dokumentieren. Die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung des Fahrzeuges und die Entrichtung des Nutzungsentgeltes bleibt beim Mitglied.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3 Nutzungsvoraussetzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Voraussetzung f\u00fcr die Nutzung eines Fahrzeugs ist:<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>dass der\/die Nutzungsberechtigte bzw. das Mitgliedsunternehmen oder die Mitgliedsorganisation im Buchungsportal des LISA Erneuerbare Energien e.V. registriert ist,<\/li>\n\n\n\n<li>der Nutzer eine f\u00fcr das jeweilige Fahrzeug g\u00fcltige Fahrerlaubnis besitzt,<\/li>\n\n\n\n<li>eine g\u00fcltige Fahrerlaubnis und der Personalausweis in Kopie vorliegen,<\/li>\n\n\n\n<li>das Mitglied seinen Jahresmitgliedsbeitrag beglichen hat,<\/li>\n\n\n\n<li>der\/die Nutzungsberechtigte die Nutzungsordnung inkl. der Entgeltordnung in ihrer jeweiligen Fassung mit der Buchung anerkennt,<\/li>\n\n\n\n<li>das genutzte Fahrzeug f\u00fcr den Nutzungszeitraum gebucht ist,<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4 Informationspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der\/die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den LISA Erneuerbare Energien e.V. stets \u00fcber \u00c4nderungen seines Namens, der Adresse, der Kommunikationsverbindungs- und Bankverbindungsdaten oder Verlust des F\u00fchrerscheines unverz\u00fcglich zu informieren. F\u00fcr Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die aufgrund veralteter oder falscher Mitglieds- oder Nutzerdaten entstehen, haftet das Mitglied. Die\/der Nutzende ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot dem Verein unverz\u00fcglich bekannt zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>5 Fahrzeugzugang, Fahrzeugnutzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Gebuchte Fahrzeuge k\u00f6nnen mit einer Smartphone-App ge\u00f6ffnet und verschlossen werden. Die Identit\u00e4t des Smartphones inkl. App ist im LISA Erneuerbare Energien-Buchungsportal hinterlegt und nicht \u00fcbertragbar. Der Verlust des Smartphones inkl. App ist dem Verein unverz\u00fcglich zu melden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Sch\u00e4den, die dem LISA Erneuerbare Energien e.V. aus einer Zuwiderhandlung entstehen, sind in voller H\u00f6he vom betreffenden Mitglied zu tragen. Gegebenenfalls sind auch die Kosten f\u00fcr den Austausch von Schl\u00f6ssern, Schl\u00fcsseln oder Zugangsmedien zu tragen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges muss das Ladekabel vom Fahrzeug getrennt werden. Das fahrzeugeigene Ladekabel ist im Fahrzeug mitzuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Beim Laden an \u00f6ffentlichen Lades\u00e4ulen muss die jeweils g\u00fcltige maximale Parkzeit eingehalten werden. Wird die maximale Parkzeit \u00fcberschritten, muss das ggfs. f\u00e4llige \u201eBlockierentgelt \/ Parkgeb\u00fchr \/ Bu\u00dfgeld\u201c vom Nutzer getragen werden.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs muss das Ladekabel stets wieder mit dem Fahrzeug verbunden werden und \u00fcberpr\u00fcft werden, dass der Ladevorgang begonnen hat.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei Verlassen des Fahrzeugs ist dieses immer zu verschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Fahrzeug darf nur auf befestigen Stra\u00dfen und Wegen im Rahmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs genutzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Fahrzeug ist sauber zu halten; der Innenraum ist bei Bedarf auszusaugen, bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch au\u00dfen zu reinigen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Nutzenden verpflichten sich, das \u00fcberlassene Fahrzeug stets schonend und sorgf\u00e4ltig zu fahren, die Verkehrsvorschriften einzuhalten und bei Alkoholgenuss das Fahrzeug nicht zu benutzen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wird gegen den Fahrer des Fahrzeugs ein Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngt, so wird der Bu\u00dfgeldbescheid an den Nutzer gem\u00e4\u00df Buchungsportal weitergeleitet. In keinem Fall ist der Verein f\u00fcr Fehlverhalten der Nutzer haftbar. F\u00fcr die Bearbeitung wird ein gesondertes Entgelt gem\u00e4\u00df Beitrags- und Entgeltordnung dem Mitglied in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>6 Buchung, Stornierung, Freigabe, \u00dcberziehung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber das LISA Erneuerbare Energien Buchungsportal per Internet-Browser oder Smartphone-App. Mit der Buchung erwirbt der Nutzungsberechtigte das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs w\u00e4hrend der gebuchten Zeit und verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungsentgelte (siehe Entgeltordnung).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jede Buchung kann bis 24 Stunden vor Beginn storniert oder verk\u00fcrzt werden. Bei sp\u00e4terer Verk\u00fcrzung und Storno fallen die regul\u00e4ren Entgelte gem\u00e4\u00df der Entgeltordnung an. Sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist, kann die Buchung (auch kurzfristig) verl\u00e4ngert werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Mietzeit\u00fcberschreitung, beim Fahren mit einem anderen Auto als dem gebuchten Auto, beim Fahren ganz ohne Buchung wird eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr nach der g\u00fcltigen Entgeltordnung erhoben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Steht einem anderen Nutzer, der das Fahrzeug f\u00fcr diesen Zeitraum gebucht hatte, dadurch das Auto nicht zur Verf\u00fcgung,&nbsp;kann dieser zus\u00e4tzlich ggf. entstandene Kosten f\u00fcr alternative Verkehrsmittel (z.B. \u00d6PNV, Taxi) gegen\u00fcber dem Nutzer, der die Mitzeit\u00fcberschreitung zu verantworten hat, geltend machen. Das gilt bis zu einem H\u00f6chstbetrag, der in der Entgeltordnung festgelegt ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>7 Abrechnung und Zahlungsfristen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Preis f\u00fcr Nutzungen und andere Beitr\u00e4ge und Entgelte regelt die jeweils g\u00fcltige Entgeltordnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird \u00fcber die erteilte Einzugserm\u00e4chtigung von dem Konto des Vereinsmitglieds abgebucht. Bei Unternehmen oder Organisationen kann auf Antrag und nach Zustimmung durch den Vorstand die Zahlung auch gegen Rechnung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>8 Versicherung<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr alle Fahrzeuge des LISA Erneuerbare Energien e.V. besteht eine Haftpflicht und eine Fahrzeugvollversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei selbstverschuldeten Unf\u00e4llen oder Sch\u00e4den tr\u00e4gt&nbsp;der Nutzer einen Eigenanteil gem\u00e4\u00df&nbsp;der jeweils g\u00fcltigen Entgeltordnung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Versicherung. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Fehlbedienung des Fahrzeugs entstanden sind. Der Versicherungsschutz entf\u00e4llt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug f\u00fchrt, sowie wenn der Fahrer nicht im Besitz einer g\u00fcltigen Fahrerlaubnis oder nicht fahrt\u00fcchtig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>9 Sch\u00e4den<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf Sch\u00e4den zu \u00fcberpr\u00fcfen. Festgestellte neue Sch\u00e4den sind zur eigenen Entlastung vor Fahrantritt \u00fcber die Smartphone-App zu melden und schnellstm\u00f6glich per E-Mail dem Verein zu melden. W\u00e4hrend der Nutzung entstandene Sch\u00e4den sind, ebenfalls per Smartphone-App zu melden und schnellstm\u00f6glich per E-Mail dem Verein zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei selbstverschuldeten Sch\u00e4den tr\u00e4gt der Nutzer einen Eigenanteil gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Entgeltordnung. Der Nutzer tr\u00e4gt ebenfalls einen Eigenanteil bei Kleinsch\u00e4den (Lacksch\u00e4den, Kratzer, kleine Beulen).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unf\u00e4lle mit Personenschaden, mit erheblichem Sachschaden und Beteiligung anderer Fahrzeuge sind immer der Polizei zu melden. Alle Unf\u00e4lle (auch leichtere) sind \u00fcber die Smartphone-App zu melden oder schnellstm\u00f6glich per E-Mail dem Verein zu melden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00e4llt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder \u00e4hnliches aus, muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverz\u00fcglich den Verein informieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe ausl\u00f6st, tr\u00e4gt alle dem Verein und den \u00fcbrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Sch\u00e4den durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine \u00dcbernahme des Schadens ablehnt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich, die Kosten so gering wie m\u00f6glich zu halten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sch\u00e4den w\u00e4hrend der Nutzungszeit, deren Verursacher nicht ermittelt oder herangezogen werden kann, gehen (wie es ja auch bei der Nutzung eines eigenen PKW w\u00e4re) zu Lasten des jeweiligen Nutzers, unabh\u00e4ngig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>10 Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Fahrzeuge werden vom LISA Erneuerbare Energien e.V. regelm\u00e4\u00dfig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Bremsen usw.) \u00fcberpr\u00fcft. Jeder Nutzer ist jedoch selbst f\u00fcr die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich vor Fahrtantritt von der Fahrtauglichkeit zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Auto vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgem\u00e4\u00dfen sicheren Verankerung und der allgemeinen Tauglichkeit f\u00fcr die zweckgem\u00e4\u00dfe Nutzung (Alter, Sch\u00e4den oder sonstige Beeintr\u00e4chtigungen).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der LISA Erneuerbare Energien e.V. haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, nicht daf\u00fcr, dass ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereitsteht und einsatzbereit ist oder die bereitstehenden Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>11 Anerkennung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit jeder Buchung erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen, die Entgeltordnung und die Datenschutzverordnung des LISA Erneuerbare Energien e.V. in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>12 Nutzungsverweigerung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Nutzungsordnung oder R\u00fcckstand der Bezahlung von Entgelten und Beitr\u00e4gen seitens des Nutzungsberechtigten oder nach einem Unfall hat der LISA Erneuerbare Energien e.V. das Recht die weitere Fahrzeugnutzung zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>13 Sonstige Regelungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Der Vorstand des LISA Erneuerbare Energien e.V. wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung m\u00f6glichst nahekommende wirksame Regelung treffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 01.02.2026 1 Allgemeines Der Verein LISA Erneuerbare Energien e.V. ist ausschlie\u00dflich am Gemeinwohl orientiert. 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